WICHTIG: Stichtag 30. November 2026 nähert sich! 5,9 Millionen Autofahrer zahlen 2026 mehr – wechseln Sie jetzt und sparen Sie bis zu 850 Euro
2026 Aktualisiert mit neuen Typklassen

Kfz-Versicherung wechseln 2026
So einfach sparen Sie bis zu 850 Euro

Neue GDV-Typklassen treffen 5,9 Millionen Autofahrer mit höheren Beiträgen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleich und sichern Sie sich den besten Tarif vor dem Stichtag am 30. November.

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Kfz-Versicherung wechseln 2026: Der komplette Guide

Alles was Sie über den Wechsel Ihrer Autoversicherung wissen müssen – aktuell für 2026 mit den neuen Typ- und Regionalklassen.

Achtung: Neue Typklassen 2026

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für 2026 neue Typklassen veröffentlicht. 5,9 Millionen Autofahrer werden höher eingestuft und zahlen mehr, während nur 4,5 Millionen von günstigeren Einstufungen profitieren. SUVs und Fahrzeuge mit hoher Motorleistung sind besonders betroffen.

Handeln Sie jetzt: Kündigungsfrist endet am 30. November 2026

Warum lohnt sich der Kfz-Versicherungswechsel 2026 besonders?

2026 stehen Autofahrer in Deutschland vor einer Zerreißprobe: Während die Kosten für Kraftstoff durch die erhöhte CO₂-Steuer steigen (Benzin ca. 3 Cent/Liter teurer), werden gleichzeitig die Kfz-Versicherungsbeiträge für Millionen von Fahrzeugbesitzern angehoben. Die Gründe sind vielfältig: gestiegene Reparatur- und Ersatzteilkosten, höhere Schadenhäufigkeiten durch Wetterextreme und die neuen GDV-Einstufungen bei Typ- und Regionalklassen.

Ein regelmäßiger Wechsel der Kfz-Versicherung ist daher nicht nur ratsam, sondern finanziell zwingend notwendig. Laut aktuellen Vergleichsstudien sparen Wechsler durchschnittlich bis zu 850 Euro pro Jahr – bei gleichem oder sogar besserem Leistungsumfang. Besonders ältere Fahrer ab 55 Jahren und langjährige Bestandskunden sollten aktiv werden, da ihre Beiträge oft überdurchschnittlich steigen.

Wichtige Leistungen beim Wechsel

  • Erweiterte Deckungssumme: Mindestens 50-100 Mio. Euro für Haftpflicht
  • Mallorca-Police: Schutz im Ausland bei Mietwagen
  • Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit: Auch bei Ablenkung am Steuer
  • Neuwertentschädigung: Bis zu 36 Monate für Neuwagen
  • Rabattschutz: Keine Rückstufung bei einem Schaden pro Jahr
  • Schadenfreiheitsklasse: Wird beim Wechsel übertragen

Kündigungsfristen & Stichtage 2026

  • Reguläre Kündigung: Bis 30.11.2026 (einmonatige Frist)
  • Sonderkündigung Beitragserhöhung: 1 Monat nach Zugang
  • Sonderkündigung Schadenfall: 1 Monat nach Regulierung/Ablehnung
  • Fahrzeugwechsel: Sofortiges Sonderkündigungsrecht
  • Unterjährige Verträge: 1 Monat vor Ablauf
  • Einschreiben empfohlen: Für Nachweis der Fristeinhaltung

Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko 2026

Bei der Entscheidung für den richtigen Versicherungsschutz spielt die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko eine zentrale Rolle. Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Raub, Glasbruch, Brand, Explosion, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Blitzschlag sowie Tierbiss ab. Sie ist besonders für ältere Fahrzeuge oder Zweitwagen sinnvoll, wo der Wert des Fahrzeugs die Kosten einer Vollkasko nicht rechtfertigt.

Die Vollkasko ergänzt den Schutz um selbst verschuldete Unfälle, Vandalismus und Schäden durch Unbekannte (Hit-and-Run). Für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge ist sie unverzichtbar, da sie auch die Neuwertentschädigung (bis zu 36 Monate) und den Ersatz von Mietwagenkosten nach Unfällen abdeckt. 2026 ist besonders zu beachten, dass Hagelschäden durchschnittlich 5.000 Euro kosten – ein Argument für den umfassenden Schutz der Vollkasko.

Sonderkündigungsrecht 2026: Wann können Sie außerordentlich wechseln?

Neben der regulären Kündigung zum Jahresende existieren drei wichtige Szenarien für ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht, die 2026 besonders relevant sind:

Beitragserhöhung

Wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch bei Verschlechterung der Typ- oder Regionalklasse Ihres Fahrzeugs.

Frist: 1 Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung

Schadenfall

Unabhängig davon, ob Ihre Versicherung den Schaden reguliert oder ablehnt – jeder Schadenfall eröffnet Ihnen das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Frist: 1 Monat nach Abschluss der Schadenregulierung

Fahrzeugwechsel

Bei Abmeldung Ihres alten Fahrzeugs und Zulassung eines neuen Kfz greift automatisch das Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie dies für einen kompletten Neustart.

Sofort gültig bei Zulassung des neuen Fahrzeugs

Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmeldung: So funktioniert es

Ein häufiges Missverständnis: Viele Autofahrer glauben, sie müssten ihr Fahrzeug abmelden, um die Versicherung zu wechseln. Das ist falsch. Der Wechsel der Kfz-Versicherung funktioniert reibungslos ohne Abmeldung Ihres Fahrzeugs. Der neue Versicherer übernimmt automatisch die Meldung an die Zulassungsstelle (Elektronische Versicherungsbestätigung, eVB).

Der Prozess ist denkbar einfach: Sie kündigen Ihren alten Vertrag fristgerecht (per Einschreiben empfohlen), schließen den neuen Vertrag online ab, und der neue Anbieter kümmert sich um den Rest. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird automatisch übertragen, die eVB-Nummer wird elektronisch übermittelt, und Ihr Fahrzeug bleibt durchgehend versichert. Ein Abmelden und Wiederanmelden ist nicht erforderlich und würde nur unnötige Gebühren verursachen.

Die wichtigsten Spartipps für 2026

Fahrerkreis optimieren

Beschränken Sie den Fahrerkreis auf notwendige Personen. Jeder zusätzliche Fahrer unter 25 Jahren erhöht den Beitrag erheblich. Ein Fahrerkreis "alle Fahrer" kann bei älteren Fahrzeugen sinnvoll sein, bei Neuwagen sollten Sie gezielt selektieren.

Selbstbeteiligung wählen

Eine Selbstbeteiligung von 150-300 Euro in der Vollkasko senkt den Beitrag um bis zu 30%. Rechnen Sie: Bei einem Schaden alle 5 Jahre lohnt sich die höhere SB. Bei Vollkasko für Neuwagen erst ab dem 3. Jahr sinnvoll.

Jahreszahlweise nutzen

Monatliche oder vierteljährliche Zahlungen kosten Aufschläge von 3-8% pro Jahr. Bei jährlicher Zahlung sparen Sie bares Geld. Nutzen Sie die Ersparnis für eine höhere Deckungssumme oder Zusatzleistungen.

Kilometerleistung prüfen

Durch Homeoffice und veränderte Mobilitätsmuster haben sich Fahrleistungen reduziert. Prüfen Sie Ihre tatsächlichen Kilometer – bei Unterschreitung der geschätzten Leistung können Sie nachträglich korrigieren und sparen.

Regionalklassen 2026: Ist Ihr Zulassungsbezirk betroffen?

Neben den Typklassen ändern sich 2026 auch die Regionalklassen in 99 von 413 Zulassungsbezirken. 48 Regionen wurden hochgestuft (teurer), 51 herabgestuft (günstiger). Besonders betroffen von Erhöhungen sind städtische Gebiete mit hoher Unfall- und Schadenshäufigkeit wie Berlin, Teile von Nordrhein-Westfalen und das Ruhrgebiet. Positive Ausnahmen gibt es in Brandenburg und Teilen Ostdeutschlands.

Die Regionalklasse basiert auf der Statistik der Schadenhäufigkeit und -höhe in Ihrem Zulassungsbezirk. Sie beeinflusst sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoprämie. Überprüfen Sie bei der GDV oder über unseren Vergleichsrechner, ob Ihr Wohnort 2026 eine andere Einstufung erhalten hat. Bei einer Hochstufung haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht.

Vergleich: Wechseln oder Bleiben?

Die Zahlen sprechen für sich – treue Kunden zahlen drauf

Bestandskunde bleiben

+7%/Jahr
  • × Keine Überprüfung der Leistungen
  • × Automatische Preiserhöhungen
  • × Veraltete Typklassen bei alten Verträgen
  • × Fehlende aktuelle Zusatzleistungen
  • × Keine Neukundenboni

Häufig gestellte Fragen zum Kfz-Versicherungswechsel

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung für 2026 kündigen?

Die Kündigungsfrist für die meisten Kfz-Versicherungen endet am 30. November 2026. Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens an diesem Datum beim alten Versicherer eingegangen sein (Datum des Poststempels zählt bei Einschreiben). Bei unterjährigen Verträgen gilt eine einmonatige Frist zum jeweiligen Vertragsende. Versäumen Sie die Frist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um 12 Monate.

Kann ich die Kfz-Versicherung unterjährig wechseln?

Ja, unterjährige Wechsel sind in drei Fällen möglich: (1) Bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. (2) Nach einem Schadenfall (egal ob reguliert oder abgelehnt) gilt eine einmonatige Frist nach Abschluss der Regulierung. (3) Bei Fahrzeugwechsel (Abmeldung und Neuzulassung) können Sie sofort wechseln. Zusätzlich können Verträge mit individuellem Verlängerungsdatum (nicht zum 31.12.) mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

Wie viel kann ich beim Wechsel der Kfz-Versicherung sparen?

Laut unabhängigen Vergleichsstudien sparen Autofahrer durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung durchschnittlich bis zu 850 Euro pro Jahr. Einzelne Vergleichsportale berichten von Ersparnissen von bis zu 67% beim Wechsel. Die tatsächliche Ersparnis hängt ab von Ihrem aktuellen Tarif, der Schadenfreiheitsklasse, dem Fahrzeugtyp und der gewählten Deckung. 2026 ist die Ersparnis potenziell höher, da viele Bestandskunden überdurchschnittliche Preiserhöhungen erfahren.

Was ist die Mallorca-Police und warum ist sie wichtig?

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Ihren Schutz auf Mietwagen im europäischen Ausland (nicht nur Mallorca) erweitert. Sie hebt die Deckungssummen der meist geringen Mietwagen-Haftpflicht auf das Niveau Ihrer deutschen Versicherung (oft 50-100 Mio. Euro). Ohne diese Police haften Sie im Urlaub bei einem Unfall mit einem Mietwagen möglicherweise mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden, die über die Minimaldeckung des Mietwagens hinausgehen. Die Police ist besonders wichtig für Urlauber in Ländern mit geringen gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

Wird meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel übertragen?

Ja, Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und Ihre Schadenfreiheitsrabatte werden beim Wechsel vollständig übertragen. Der neue Versicherer erfragt beim Abschluss Ihre aktuelle SF-Klasse und bestätigt diese nach Vertragsabschluss bei Ihrem alten Versicherer. Wichtig: Die Übertragung funktioniert nur, wenn Sie nicht länger als 3 Jahre ohne Kfz-Versicherung waren (bei Pausierung) und wenn keine falschen Angaben gemacht wurden. Bei einem Wechsel innerhalb der Kündigungsfrist gibt es keine Lücke im Versicherungsschutz, die einen Rabattverlust verursachen könnte.

Welche Unterlagen brauche ich für den Versicherungswechsel?

Für den Vergleich und Abschluss benötigen Sie: (1) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für die Fahrzeugdaten, (2) Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse (steht auf der letzten Beitragsrechnung oder im Versicherungsschein), (3) Ihre Versicherungsnummer für die Kündigung. Für die Kündigung beim alten Versicherer reichen Versicherungsnummer und Kündigungsdatum. Der neue Versicherer benötigt keine physischen Dokumente – die eVB-Nummer wird elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt. Halten Sie für den Vergleich auch Ihre geschätzte Jahresfahrleistung und das Geburtsdatum des Halbers bereit.

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